Infoblatt BerNi e. V.
Für Fachkräfte und Ratsuchende haben wir versucht alle wichtigen Informationen über BerNi und unser Beratungsangebot auf einem Flyer zusammenzufassen.
Mehr lesen →Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Auch in der ombudschaftlichen Beratung von BerNi spielten in den vergangenen 10 Jahren Konflikte im Zusammenhang mit Vormundschaften immer wieder eine Rolle. Auswahl der Vormunde, Konflikte betroffener junger Menschen, leiblicher Eltern und Pflegeeltern mit Vormunden waren ebenso Gegenstand der Beratungen wie auch Meinungsverschiedenheiten von Vormunden mit den Jugendhilfeträgern.
Wir möchten am 26. Juni 2023 in einer online-Fortbildung der Frage nachgehen welche Veränderungen die Reform mit sich gebracht hat.
Näheres zur Veranstaltung erfahren sie hier in der Veranstaltungsankündigung.
Fortbildung Vormundschaft 26-06-23 Ankündigung
Denken Sie bitte auch daran, dass wir bei Sorgerechtsstreitigkeiten zwischen Eltern bei familiengerichtlichen Verfahren nicht beraten können. In diesen Fällen ist es ratsam anwaltliche Unterstützung zu suchen.
Es darf aber nicht vergessen werden, dass BerNi e. V. zur Zeit nicht durch öffentlichen Mitteln unterstützt wird. Damit sind unsere Ressourcen begrenzt auch wenn wir erfreulicher Weise Mittel der Aktion Mensch und der Stiftung SAGSt erhalten. Allerdings sind Ministerium, Landesjugendamt, BerNi und andere Interessierte zur Zeit sehr bemüht noch in diesem Jahr mit dem Aufbau von Ombudsstellen zu beginnen, die Ihren Anfragen gerecht werden können.
Wir möchten daher hier noch einmal darauf hinweisen, dass wir auf jede Unterstützung angewiesen sind egal welcher Art. Wir freuen uns über jede Spende (natürlich gib es da auch eine Spendenquittung), jedes neue Mitglied, das durch seine Mitgliedschaft seine Unterstützung signalisiert und besonders auf Fachkräfte, die bereit sind uns und die Ratsuchenden durch Beratungstätigkeit ehrenamtlich zu unterstützen.
Wer gedacht hat, dass das leidige Thema Kostenbeiträge von jungen Menschen in der stationären Jugendhilfe mit seiner Abschaffung zum 1.1.2023 nun beendet ist hat sich getäuscht. Einige Jugendämter suchen kreativ Wege an das Geld der jungen Menschen zu kommen.
So erklären manche Jugendämter fälschlicher Weise Zahlungen im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres zu „zweckgleichen Leistungen“. Oder es wird entgegen der Rechtslage behauptet, dass aufgrund des Einkommens das seit 1.1.2023 dem jungen Menschen vollständig belassen werden muss, kein Anspruch mehr auf Taschengeld bestehe.
Seit dem 1.1.2023 gelten die neuen Regelungen zu den Kostenbeiträgen für Junge Menschen in stationären Hilfen. Die Abschaffung der Kostenbeiträge ist sehr viel weiter erfolgt als nur für die bisherigen max. 25% aus Einkommen. Es sind auch bestimmte Leistungen betroffen, die bisher vielfach als "zweckgleiche Leistungen" vollständig eingezogen wurden.
Einige Jugendämter haben bereits von sich aus reagiert. Es empfiehlt sich aber im Einzelfall die Gesetzesänderung selbst nachzulesen. Auf der Site des DIJuF finden Sie dazu eine übersichtliche Gegenüberstellung des alten Gesetzestextes mit der neuen Fassung.
Von besonderer Bedeutung sind die Änderungen in § 93 SGB VIII Abs. 1 Satz 3 und die Streichung des § 94 Abs. 6.
Wir freuen uns mit allen Betroffenen.
der Kostenbeitrag junger Menschen zu ihren stationären Hilfen aus Ihrem Einkommen ist mit dem 1.Januar 2022 abgeschafft. Wir empfehlen den Betroffenen selbst darauf zu achten, dass keine Beiträge von ihnen mehr eingezogen werden.
der Kostenbeitrag junger Menschen zu ihren stationären Hilfen aus Ihrem Einkommen wird abgeschafft. weiterlesen
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hat 2021 die Rechte von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihren Eltern im Rahmen der Hilfeplanung noch einmal ausgeweitet, konkretisiert und gestärkt.
Unter dem Titel "Hilfeplanung: Kinder-Rechte basiert und inklusiv" wird Herr Prof. Dr. Schrapper am 11.11.2022 uns dazu einen Überblick verschaffen.
Die Veranstaltung findet als Videokonferenz statt.
Die Ausschreibung mit den Teilnahmebedingungen können Sie hier herunterladen:
Fortbildung Hilfeplanung 11.11.22
Heute erscheint das Buch “Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe: Grundlagen – Praxis – Recht”, herausgegeben von Andrea Len, Melissa Manzel, Lydia Tomaschowski, Björn Redmann & Prof. Dr. Peter Schruth.
In diesem Band wird das langjährige Arbeitsfeld Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe erstmals umfassend dargestellt. Die Beiträge beleuchten fachliche Grundlagen, praktische Erfahrungswerte, zentrale Diskussionslinien und rechtliche Aspekte des Themengebietes. Damit möchte der Sammelband Orientierung im Arbeitsfeld Ombudschaft bieten und zu dessen Weiterentwicklung beitragen.
Für Fachkräfte und Ratsuchende haben wir versucht alle wichtigen Informationen über BerNi und unser Beratungsangebot auf einem Flyer zusammenzufassen.
Infoblatt BerNi e. V.
??? Häufige Fragen
Neue Informationen hinsichtlich der Kostenbeteiligung junger Menschen zu ihrer Jugendhilfe finden sich unter Aktuelles > Kostenbeteiligung.
Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe informiert dazu umfangreich und aktuell auf ombudschaft-jugendhilfe.de/kostenheranziehung